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Von Rechtsanwalt Holger Bernd
Göttingen, 15.11.2017: Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.9.2017 (1-4 U 87/16) lässt Verbraucher aufatmen: Im Rahmen des sogenannten „VW-Abgasskandal“ können Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden.
Aus dem Inhalt:
Für Käufer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, ergeben sich somit Erfolgsaussichten bei Klage auf Schadensersatz gegen den Hersteller und Deckung der Verfahrenskosten durch die Rechtsschutzversicherung … Im Streitfall hatte der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges seine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen Verkäufer und gegen Hersteller des PKW beantragt … Nach Meinung der Richter ergeben sich für Käufer betroffener Fahrzeuge Ansprüche auf Schadensersatz aus Betrug gegenüber dem Hersteller, sowie Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit gegenüber dem Händler.Verbraucher sind somit nun nicht mehr machtlos: Mithilfe der Rechtsschutzversicherungen können Hersteller selbst in Anspruch genommen werden. So heißt es beispielsweise im Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.4.2017 (8 O 6196/16), dass nur der Fahrzeughersteller in der Lage ist, die Verantwortlichkeit für den Abgasskandal aufzuklären und somit Mängel eines in den Abgasskandal verwickelten Fahrzeuges nicht zulasten des Fahrzeugkäufers gehen können. Nach Meinung der Richter ergeben sich für Käufer betroffener Fahrzeuge Ansprüche auf Schadensersatz aus Betrug gegenüber dem Hersteller, sowie Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit gegenüber dem Händler.
Für Käufer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, ergeben sich somit Erfolgsaussichten bei Klage auf Schadensersatz gegen den Hersteller und Deckung der Verfahrenskosten durch die Rechtsschutzversicherung. Die aktuellen Entscheidungen stärken den Verbraucherschutz ganz konkret und geben Käufern von betroffenen Fahrzeugen, die Möglichkeit, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.
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- Information zu einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung
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