Außerordentliche Kündigung des Gewerbemietvertrags: wann § 543 BGB greift
Die kurze Antwort: Ein Gewerbemietvertrag kann von beiden Seiten fristlos gekĂĽndigt werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum regulären Ende unzumutbar macht. Tragende Norm ist §…
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Außerordentliche Kündigung des Gewerbemietvertrags: wann § 543 BGB greift
Die kurze Antwort: Ein Gewerbemietvertrag kann von beiden Seiten fristlos gekĂĽndigt werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum regulären Ende unzumutbar macht. Tragende Norm ist § 543 BGB. Ăśber § 578 BGB gelten fĂĽr Geschäftsräume zusätzlich…
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Kurz gesagt: Nach § 650f BGB kann der Bauunternehmer vom Auftraggeber eine Sicherheit fĂĽr die vereinbarte, noch nicht gezahlte VergĂĽtung verlangen — zuzĂĽglich Nebenforderungen, die mit 10 Prozent des zu…


