Seit dem 05.04.2010 ist der sog. Visakodex anwendbar. Es handelt sich hier um eine Verordnung der Europäischen Union (VO Nr. 810/2009), die auch in Deutschland unmittelbar anwendbar ist. Der Visakodex erstreckt sich auf die Erteilung von Schengen-Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, Durchreisevisa und Visa für den Flughafentransit. Neu sind zunächst Fristen für die Antragsbearbeitung. Die Wartezeit auf einen Termin soll 14 Tage nicht übersteigen. Wichtig ist auch, dass die Bearbeitungszeit für den Visumantrag laut Visakodex 15 Tage nicht übersteigen darf. Jede Ablehnung eines Visums muss künftig begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Eine weitere Änderung betrifft die Reisepässe. Hier ist zu beachten, dass diese jetzt innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung ausgestellt sein müssen. Außerdem muss der Reisepass noch mindestens zwei leere Seiten haben und noch drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.