Bei der Einbürgerung ghanaischer Staatsangehöriger ist grundsätzlich die Beibehaltung der ghanaischen Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) nicht möglich. Erforderlich ist daher die Aufgabe der ghanaischen Staatsangehörigkeit durch Verzicht. Aus diesem Grunde wird, sofern die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, zunächst von der deutschen Einbürgerungsbehörde eine Einbürgerungszusicherung erteilt. Nach dem ghanaischen Staatsangehörigkeitsrecht ist ein Verzicht erst möglich, wenn der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt ist.
Über die Botschaft muss ein an das ghanaische Innenmisterium gerichteter schriftlicher Verzichtsantrag eingereicht werden. Auf der Internetseite der Botschaft in Berlin kann in Erfahrung gebracht werden, welche Dokumente vorzulegen sind.
Zu den vorzulegenden Dokumenten gehört auch ein detaillierter Lebenslauf und die Namen und jetzige Adresse der Eltern. Auch muss angegeben wurde, ob Forderungen der ghanaischen Regierung gegenüber dem Antragsteller bestehen. Das Antragsformular wird von der Botschaft gegen Zahlung einer Gebühr ausgegeben. Der Antrag ist ausgefüllt mit einem Passfoto und der Einbürgerungszusischerung (inkl. englischer Übersetzung!) eingereicht werden.
Der Verzicht ist erst wirksam, wenn das ghanaische Innenministerium ein Zertifikat ausgestellt hat. Mit diesem Zertifikat müssen Sie dann in der deutschen Einbürgerungsbehörde vorsprechen.