Bei der Einbürgerung beninischer Staatsangehöriger ist grundsätzlich erforderlich, dass sie die beninische Staatsangehörigkeit aufgeben (vgl. insb. § 10 I Nr. 4 StAG). Beninischen Staatsangehörigen wird aus diesem Grunde zunächst von der deutschen Einbürgerungsbehörde eine Einbürgerungszusicherung erteilt, mit der sie in der beninischen Botschaft vorsprechen müssen und unter Vorlage weiterer Dokumente einen Verzicht erklären müssen. Die Ermächtigung zur Aufgabe der beninischen Staatsangehörigkeit wird sodann durch Dekret des Präsidenten der Republik Benin erteilt.
Auf der Internetseite der Botschaft in Berlin kann eine Liste mit den vorzulegenden Dokumenten eingesehen werden:
- Ein Antrag gerichtet an Garde de Scaux, Ministre de la Justice, de la Legislation et de droits de homme
- Eine beglaubigte Kopie des Passes oder des Personalausweises des Antragstellers
- Die deutsche Einbürgerungszusicherung
- Eine Bescheinigung der Staatsbürgerschaft
- Eine Bescheinigung der deutschen Einwohnermeldebehörde
- Eine Geburtsurkunde oder ein Nachbeurkundungsbeschluss zur Ausfertigung der Geburtsurkunde
- Ein Betrag von 45.000 Francs (70 €)
(Stand: 15.07.2010)
Deutschsprachige Dokumente müssen offiziell in die französische Sprache übersetzt sein.