Der Staatsrat der VR China hat nunmehr die “Measures for the Administration on the Establishment of Partnership Business by Foreign Enterprises or Individuals in China” erlassen.
Damit sind die lange erwarteten Umsetzungsrichtlinien vorhanden, die es ausländischen Investoren - ob Kapitalgesellschaft oder Einzelperson - nunmehr erlauben, eine rein ausländisch-investierte oder ausländisch-chinesische Partnerschaftsgesellschaft zu errichten.
Bislang war dieses in der Praxis kaum möglich, da das 2007 reformierte Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften hinsichtlich der Anwendbarkeit seiner Regelungen für ausländische Investoren auf weitergehende, noch nicht existente Normen, verwies. Die Measures werden am 1.3.2010 in Kraft treten.
Die Umsetzungsrichtlinien erklären die grundsätzlich im Bereich ausländischer Investitionen geltenden Regelungen wie den Industrial Guidance Catalogue für anwendbar und verweisen für partnerschaftsgesellschaftsrechtliche Sonderfragen wie Registrierung, Buchhaltung und Steuern auf die auf rein chinesische Partnerschaften anwendbaren Regelungen.
Die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ist insbesondere für Träger freier Berufe sowie im Bereich des institutionellen Investments von Bedeutung.
Dr. Daniel Albrecht, Frankfurt am Main und Düsseldorf
DA-Legal