Brasilianische Staatsangehörige können nach der Änderung des § 16 AufentvV (seit dem 01.01.2009 in Kraft) visumfrei in die Bundesrepublik einreisen und die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise beantragen.
Aber Vorsicht: Ist der Aufenhaltszweck die Ausübung der Erwerbstätigkeit muss auch nach der Gesetzesänderung in Brasilien ein Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt werden.
Grund für die Visafreiheit ist eine alte einseitige Verpflichtung der Bundesrepublik aus dem Jahr 1956 (sog. Verbalnote). Deutschland hatte sich verpflichtet, dass die Inhaber von Nationalpässen für die Einreise in die Bundesrepublik auch dann ein Visum nicht bebötigen, wenn sie sich länger als drei Monate in der Bundesrepublik aufhalten wollen.
Im Juni 2009 hat die Bundesregierung die deutschen Auslandsvertretungen darüber informiert, dass für brasilianische Staatsangehörige auch für die Einreisen zum Zweck des Familiennachzugs die Visumbefreiung gilt. Für die Einreise werden grundsätzlich keine nationalen Visa mehr erteilt.
Nach der Einreise muss in Deutschland innerhalb von drei Monaten nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.