Selbstanzeige - was ist erforderlich, worauf muss ich achten, was sollte ich wissen!
Das deutsche Steuerrecht gibt dem Steuerpflichtigen nach § 371 AO die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung straffrei auszugehen. Im übrigen Strafrecht gibt es eine solche Regelung nicht.
Trotz einer begangenen und an sich beendeten Steuerhinterziehung hat der Steuerpflichtige also die Möglichkeit, straffrei zu werden.
Diese Straffreiheit hat jedoch besondere Voraussetzungen:
Der Steuerpflichtige muss die unrichtigen und unvollständigen Angaben nachholen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng als an eine Steuererklärung, jedoch sollten im eigenen Interesse möglichst konkrete Angaben gemacht werden, da das Finanzamt in die Lage versetzt werden muss, ohne langwierige und große Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären. Sofern der hinterzogene Betrag dem Steuerpflichtigen nicht genau bekannt ist, kann er eine Schätzung abgeben, wobei eine großzügige Schätzung empfehlenswert ist. Die endgültige Höhe der hinterzogenen Steuer kann sodann im Einspruchsverfahren geklärt werden.
Worauf muss ich achten!
1. Eine rechtzeitige Selbstanzeige befreit von der Strafe, jedoch nicht von der Steuerpflicht!
2. Inhalt der Selbstanzeige: Erklärung über steuerlich erhebliche Kennzahlen am Maßstab einer ordnungsgemäßen Steuererklärung. Bloße Abgabe der Steuererklärung reicht nicht!
3. zeitlicher Umfang der Korrektur: 5 Jahre (BGHSt 3, 373).
4. Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich, sondern eher kontraproduktiv.
5. Selbstanzeige muss sorgfältig vorbereitet und schlüssig für den Fahnder sein. Bereiten Sie sich auf Nachfragen vor!
6. Seien Sie selbstkritisch!
7. Mit der Selbstanzeige wird zunächst ein Strafverfahren eingeleitet. es kann zu Durchsuchungen kommen! Grund - Legalitätsprinzip
8. Adressat: Steuerbehörde, Fahndungsbeamten
9. verdeckte Stellvertretung möglich
10. Dokumentieren des Zugangszeitpunkt bei der Behörde
11. Stufenselbstanzeige: erste höhere Schätzung zuungunsten vom Steuersünder, spätere Abgabe der genauen Zahlen!
12. Mißglückte Selbstanzeige führt zu Sperre der Straffreiheit! Berücksichtigung bei der Strafzumessung.
13. Das bloße Nachzahlen von Steuern reicht nicht als Selbstanzeige!
14. Checkliste für den Durchsuchungsfall im Unternehmen machen!
Der Ankauf der Schweizer Steuersünder-CD hat zu einer Welle von Selbstanzeigen geführt. Mittlerweile habe man fast die 10.000er-Marke überschritten. Täglich gehen laut Finanzämtern 250 neue Anzeigen rein. Rechtstipps.net erk...
Aufgenommen: Mär 15, 15:36