Einvernehmliche Scheidung ? Kleine Erläuterung aus dem Familienrecht
01.12.2009
Einvernehmliche Scheidung. Was ist das?
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der eine Ehegatte dem Ehescheidungsantrag des anderen Ehegatten vor Gericht zustimmt.
Getrennt lebt man unter Aufhebung der ehelichen und persönlichen Beziehungen bei getrennter Haushaltsführung oder
wenn einer der Ehegatten aus der gemeinsamen ,ehelichen Wohnung auszieht
Ein Antrag auf Ehescheidung-Scheidung kann von den Ehegatten nur durch einen sie vertretenen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht gestellt werden.
So ist es bei der einvernehmlichen Scheidung nur nötig, dass ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, welcher den Antrag auf Ehescheidung Scheidung stellt und der andere Ehegatte diesem Antrag zustimmt und selbst keine Anträge stellt.
Diese erspart natürlich Scheidungskosten.
Möchten beide Ehegatten im Scheidungsverfahren eigene Anträge, wie z.B. auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,Unterhaltsansprüche oder Sorgerrechtansprüche geltend machen, sind sie auf eine eigene anwaltliche Vertretung vor Gericht angewiesen. Diese ist besonders nach dem neuen Familienrecht von Bedeutung, weil einige Streitigkeiten nur noch auf Antrag einer Partei geregelt werden.
Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Rechtsfolgen der Ehescheidung -Scheidung einvernehmlich und außergerichtlich geregelt werden, wie z.B. der Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich. Hierfür sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Auch durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können die Kosten der Ehescheidung insgesamt gesenkt werden.
Die Kosten des Ehescheidungsverfahrens richten sich nach dem sogenannten Streitwert, dieser wird vom Gericht festgesetzt.
Da der Streitwert abhängig ist vom Monatseinkommen der Eheleute, sind die Kosten des Ehescheidungsverfahrens im Einzelfall sehr unterschiedlich. Die Kosten sind natürlich auch von den gestellten Anträgen und damit von den Streitigkeiten insgesamt abhängig.
Bei geringem Einkommen sollte beim Gericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gebühren für eine Ehescheidung nicht. Diese kommt im Zusammenhang mit einer Ehescheidung nur für eine anwaltliche Beratung auf.
Die Dauer des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens kann sehr unterschiedlich sein.
Diese hängt meistens davon ab, wie lange der Versorgungsausgleich, der in der Regel vom Gericht von Amts wegen vorzunehmen ist, bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern in Anspruch nimmt.