Jeder Mensch bestimmt grundsätzlich selbst, ob Bilder von ihm im Internet veröffentlicht werden dürfen. Das regelt § 22 Kunsturhebergesetz.
Jeder Mensch hat also ein Recht auf Anonymität. Im Internet spielt dieses Recht eine große Rolle, weil auf Webseiten, ob privat, gewerblich oder auf Fotoplattformen, immer wieder Bilder von Personen auftauchen, obwohl diese der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
Das kann schwerwiegende Folgen haben. Nicht jedes Foto stellt den Abgebildeten so dar, wie er gern von anderen wahrgenommen werden möchte. Bilder aus der Privatsphäre haben in der Öffentlichkeit schlicht nichts zu suchen.
Und wer ist schon glücklich darüber, wenn ihn die ganze Welt in einer diskreditierenden Situation bewundern kann. Das Ende einer feuchtfröhlichen Feier muss man schließlich nicht mit allen Mitmenschen teilen.
Insbesondere können solche Fotos nachteilige Folgen für die Karriere haben. Viele Unternehmen recherchieren im Internet, bevor sie neue Mitarbeiter einstellen. Fotos des letzten Urlaubs am Ballermann sind sicher nicht hilfreich bei der Jobsuche.
Wer Bilder von sich im Netz findet, die ihn in ein ungünstiges Licht rücken, sollte sich rechtlich beraten lassen und ggf. dagegen vorgehen.
Weitergehende Informationen zum Recht am eigenen Bild finden Sie hier.