Im Dezember 2008 veröffentlichte der Haufe Verlag das Buch des Verfassers mit dem Titel „Legale Steuerparadiese – Attraktive Kapitalanlagen im Ausland“ (
http://www.haufe.de/shop/productDetails?orderNo=E0...) .
Die Darstellung der steuerrelevanten Bezüge zur Thematik nimmt in der Publikation eine besondere Stellung ein. Mittlerweile haben sich aufgrund des noch unter der rot-schwarzen Regierung verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Ist in dieser Änderung der berühmte Federstrich des Gesetzgebers zu sehen, welcher die in der Vergangenheit geschriebenen Bibliotheken zur Makulatur werden lässt?
Der Kabinettsentwurf enthält neue Sanktionsandrohungen für alle Fälle, in denen Geschäftsbeziehungen zu Gebieten bestehen, welche die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht akzeptieren. Im Kern geht es damit um die Schaffung von Transparenz für den deutschen Fiskus. Steuerehrliche Personen sind also nicht betroffen. Kapitalanleger, die keine Körperschaft in einem Offshore-Staat unterhalten, rücken nur dann in das Visier der Finanzverwaltung, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine ausländische Bankenverbindung bestehen. Die Steuerverwaltung kann hiernach die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der vom Steuerpflichtigen erteilten Auskünfte verlangen und im Falle einer Verweigerung die erzielten Kapitaleinkünfte schätzen. Weiter gehende Zwangsmaßnahmen, wie z.B. die Verhängung von Erzwingungshaft, sieht der Entwurf nicht vor. Im übrigen gelten die gesetzlichen Verschärfungen nur für Mutter- oder Tochtergesellshaften in den so genannten Offshore-Staaten.
Viele dieser Länder haben bereits die internationalen Standards der OECD zur Rechtshilfe akzeptiert, zum Teil sogar schon vor Jahren. Die weitgehende Akzeptanz der Standards bedeutet aber, dass das deutsche Gesetzesvorhaben faktisch lee läuft. Der Gesetzesentwurf stellt zwar auch auf die innerstaatliche Umsetzung der Standards ab. Hiernach sind aber bereits solche Länder als kooperativ einzuschätzen, welche Maßnahmen zur Umsetzung des OECD-Musterankommens in innerstaatliches Recht einleiten, z.B. dadurch, dass ein Gesetzesvorhaben im Steuerparadies eingeleitet wird, was sich aber aus unerfindlichen Gründen verzögern kann.
Im übrigen sei angemerkt, dass der OECD-Standard zwar die Länder zur Gewährung von Rechthilfe verpflichtet, allerdings nur auf Anfrage durch die deutschen Behörden. Ein automatischer Datenaustausch findet nicht statt. Das größte Risiko für Steuerstraftäter geht deshalb von anderen Kriminellen aus, nämlich den Datendiebe in den Banken. Dies ist allerdings nichts neues.