Frage:
Ich hatte einen Verkehrsunfall und mir Name der Beteiligten, amtliches Kennzeichen etc. notiert, wie Sie zuletzt empfohlen haben. Was soll ich weiter tun?"
Antwort: - "Zunächst haben Sie Ihre Haftpflichtversicherung und ggf. Ihren Arbeitgeber sowie Kranken- Lebens-, Rechtsschutzversicherung und Berufsgenossenschaft zu informieren.
- Dann werden Sie sich entscheiden müssen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sinnvollerweise sollten Sie vor einem Reparaturauftrag klären, wie sich die Haftung verteilt und wie viel die gegnerische Versicherung an Ersatz zu leisten hat. Übersteigen die veranschlagten Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes, müssen Sie sich für ein Ersatzfahrzeug entscheiden.
- Bei Schäden ab ca. 500,00 EUR ist ein Gutachten zur Schadenhöhe einzuholen. Darüber hinaus können Sachverständige Gutachten zur Unfallursache und zum Unfallverlauf fertigen.
- Sie werden sich entscheiden müssen, ob Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten (Achtung Kostenfalle!) oder ob Sie Nutzungsausfall geltend machen. (Hierzu folgt ein gesonderter Ratgeber.
- Bei schweren Unfällen mit Personenschäden, Gefahr strafrechtlicher Sanktionen (z. B. Führerscheinentzug) sowie in Zweifelsfällen (bei unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die Höhe des Ersatzanspruchs) sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Aber auch in anderen Fällen ist dies sinnvoll, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten sind Ihnen von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, soweit sich die geltend gemachten Ansprüche als berechtigt erweisen.“