Welche Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und dem Umfang seines Auftrags sowie den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Hat der Rechtsanwalt ein unbeschränktes Mandat, hat er seinen Auftraggeber in der gesamten Rechtsangelegenheit umfassend zu beraten und zu vertreten. Dementsprechend hoch ist das Haftungsrisiko. Bei einem beschränkten Mandat ist der Rechtsanwalt beauftragt, seinen Mandanten in einer Rechtsangelegenheit nur bezüglich eines Teils des Gegenstandes oder in einer bestimmten Art, Richtung und Reichweite zu beraten und zu vertreten. Beispiel: Gesonderter Prozessauftrag, Niederlegung eines bereits vereinbarten Vertragsinhaltes in eine juristische Form. In diesen Fällen erstrecken sich die Pflichten des Rechtsanwalts nur auf den – beschränkten – Gegenstand des Mandats. Der Bundesgerichtshof umschreibt die allgemeinen Vertragspflichten eines Rechtsanwalts aus dem Anwaltsvertrag wie folgt:
Der Rechtsanwalt hat seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu belehren. Er muss den ihm vorgetragenen Sachverhalt dahin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Mandanten erstrebten Erfolg herbeizuführen. Ist dies der Fall, so hat der Anwalt seinem Auftraggeber diejenigen Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können. Dafür hat der Anwalt den sichersten Weg vorzuschlagen. Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen muss der Anwalt den Mandanten bewahren. Damit dieser eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hat der Anwalt ihn über Risiken und deren abschätzbares Ausmaß aufzuklären; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern. Die Pflichten lassen sich also wie folgt zusammenfassen: - Ziel und Sachverhalt klären.
- Den Sachverhalt rechtlich bearbeiten.
- Den Mandanten über das Ergebnis der Prüfung zu belehren, Bedenken und Risiken benennen und den sichersten Weg für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und ggf. durchsetzen.
- Voraussehbare und vermeidbare Schäden des Auftraggebers verhindern.
Die Umsetzung und Anforderungen richten sich dann nach den konkreten Umständen im Einzelfall.