Lange Verfahrensdauer bei der Behörde
Wer schon mal mit der deutschen Behörde zu tun hatte, kann bestätigen, dass es oft lange dauern kann, bevor sich ein etwas ergibt. Dies gilt ganz besonders für die Ausländerbehörden und die deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland. Auch sie sind Behörden und werden durch das Auswärtige Amt in Berlin vertreten.
Lange Verfahrensdauer kann für den ausländischen Bürger zu einer schwierigen Situation führen. Sie wissen oft nicht wie und auch nicht wann sich die Ausländerbehörde oder die Botschaft entscheidet. Auch Nachfragen bei den zuständigen Behörden bringen keine schnellere Bearbeitung. Im Gegenteil. Die Behörden verweisen oft darauf, dass jede Nachfrage die Bearbeitung verzögert. Dies gilt auch für die Bearbeitung bei der Einbürgerung.
Trotz dieser Praxis müsste die Behörde eigentlich schnellstmöglich den Antrag bearbeiten und spätestens innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung treffen. Dies gebietet das Gesetz. Bleibt ein Antrag lange nicht bearbeitet, so kann der betroffene Ausländer mit der Untätigkeitklage in vielen Fällen schnelle Abhilfe schaffen.
Tipp: Nicht aufgeben und trotzdem bei der Behörde auf sein Recht der schnellen Bearbeitung drängen.