Die Einbürgerung
Mit der Einbürgerung als deutscher Staatsbürger, erhält der bisherige Ausländer alle Rechte und Pflichten, die nur deutschen Staatsangehörigen zustehen.
Ausländer, die sich lange Jahre schon in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder einen deutschen Ehepartner haben oder ein deutsches Kind haben oder aus sonstigen Gründen sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, haben neben den zeitlichen auch die sonstigen Voraussetzungen wie z.B. Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland auch noch weitere Bedingungen.
Insbesondere das relativ neue Erfordernis der Sprachkenntnisse (B1) stellt für viele betroffene Ausländer ein Hindernis dar.
Das Verfahren bei der Ausländerbehörde kann je nach Umständen 9-12 Monate betragen. Eine schnellere Bearbeitung ist aber unter gewissen Umständen möglich.