|
Rechtstipps
Rechtstipps /
Öffentliches Recht /
Ausländerrecht /
Freitag, 15. Februar 2008
Trackbacks
Trackback für spezifische URI dieses Eintrags
Keine Trackbacks
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
die gültigkeit der fiktionsbescheinigung stellt den zeitlichen rahmen dar, indem der ausländer z.b. weitere, noch fehlende dokumente nachbringt. sobald er diese hat vereinbart man mit der behörde einen termin, bei dem über die erteilung eines (neuen) aufenthaltstitels entschieden wird. das kann theoretisch schon "morgen" sein.
was nicht geht ist die fiktionsbescheinigung selbst vorzeitig zu verlängern, obwohl... wenn schon vor ablauf der 3 monate klar ist, dass weitere 3 monate benötigt werden und man gerade dann nicht kann, geht das auch.
Darf man Deutschland mit so einer bescheinigung verlassen, um, zum Beispiel, nach Spanien zu fliegen?
|
12. Oktober 2008
SucheAutor![]() Rechtsanwalt Yu Lin Kleine Johannisstr. 6, 20457 Hamburg vollständiges Profil weitere Artikel NewsletterInfocenterNewsletterArchivKategorien
|
|
| |