Die spanisches „Sociedad de Responsabilidad Limitada“ ist der spanische Bruder der deutschen GmbH. Da eine Geschäftstätigkeit in Spanien mittels einer spanischen SL viele Vorteile hat, ist die spanische SL in der Praxis sehr beliebt. Aber auch für die reine Vermögensverwaltung kann sich die Gründung einer SL lohnen.
1. Namensabfrage beim zentralen spanischen Handelsregister - Namenszertifikat
Zur Gründung einer spanischen S.L. ist zunächst ein sog. „Namenszertifikat“ beim zentralen spanischen Handelsregister anzufordern. Das spanische zentrale Handelsregister in Madrid prüft, ob der Name bereits vergeben ist oder ob Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Firmen besteht. Ist dies nicht der Fall, wird das Namenszertifikat. Bei der Auswahl des Namen der spanischen GmbH sollte daher darauf geachtet werden, dass der Namen individuell und Unterscheidungskräftig ist.
Beispiel: Also nicht „Immobilen S.L.“ oder „Kfz-Werkstatt S.L.“, sondern „Werner – Müller Immobilien S.L.“ oder „Werner – Müller –Kfz – Werkstatt S.L.“
Nicht eintragungsfähig sind außerdem Namen, die eine Übersetzung des spanischen Begriffes „Sociedad Limitada“ enthalten (z.B. GmbH). Der gewünschte Name wird vom Zentralregister für einen Zeitraum von 15 Monaten reserviert. Die Bescheinigung verliert allerdings schon nach 2 Monaten ihre Wirksamkeit.
2. Eröffnung eines Bankkontos, Steuernummer und Gesellschaftsvertrag
In einem nächsten Schritt ist ein Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft zu eröffnen. Außerdem ist sowohl für die Gesellschaft als auch der Geschäftsführer eine Steuernummer zu beantragen. Die Steuernummer für die Gesellschaft wird als „CIF“ bezeichnet. Die Steuernummer des ausländischen Geschäftsführers als „N.I.E.“ („Número de Identificación de Extranjeros“).
3. Gesellschaftsvertrag der S.L.:
Außerdem ist ein Gesellschaftsvertrag (auch „Gesellschaftstatut“ in Anlehnung an den spanischen Begriff genannt) in Abstimmung mit den Gesellschaftern zu entwerfen.
4. Beurkundung der Gründung
Schließlich ist die Errichtung der spanischen SL zu beurkunden. Hierbei können sich die Gründer von einem notariell Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Diese Vollmacht kann auch in Deutschland beurkundet werden, so dass eine Anreise nach Spanien entbehrlich ist.
5. Wann wird die Gesellschaft in das örtliche Handelsregister eingetragen?
Nachdem alle Formalitäten erledigt sind und eventuell zu entrichtenden Steuern (z.B. Gründungssteuer) entrichtet sind, wird die spanische S.L. in das örtliche Handelsregister eingetragen.
6. Anmeldung beim Finanzamt
Eine „aktive“ spanische SL, also eine spanische GmbH, die gewerblich tätig ist und nicht nur rein vermögensverwaltend, so ist ein Gewerbe anzumelden. Der Geschäftsführer muss ich außerdem bei der Sozialversicherung anmelden.
7. Wie lange dauert die Gründung einer S.L.?
Sofern die benötigten Unterlagen vorgelegt werden, kann die Eintragung der S.L. in 2-3 Monaten erfolgen. Ein Handelsregisterauszug ist regelmäßig allerdings erst nach weiteren 3 Monaten verfügbar.