Für den Beschuldigten einer Straftat stellt sich oft die Frage, ob er einen Pflichtverteidiger bekommen kann. Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der dem Angeklagten durch das Gericht beigeordnet wurde.
Dieser Anwalt wird durch die Staatskasse bezahlt und erhält weniger Gebühren als ein gewählter Verteidiger. Dennoch wird er für seinen Mandanten wie ein normaler Anwalt tätig und ist keinesfalls ein Rechtsanwalt, der sich weniger für den Mandanten einsetzt.
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist, dass ein Fall der so genannten notwendigen Verteidigung vorliegt. In diesen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Angeklagte nicht selbst zu seiner Verteidigung in der Lage ist.
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt im Wesentlichen in folgenden Situationen vor:
1) Die Hauptverhandlung findet vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht statt
Umfasst sind damit Fälle schwerster Kriminalität und Straftaten, die die Sicherheit des Staates betreffen.
2) Es liegt der Verdacht eines Verbrechens vor
Der Begriff des Verbrechens ist im Strafgesetzbuch definiert. Verbrechen sind danach Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind.
3) Es droht ein Berufsverbot
4) andere Fälle notwendiger Verteidigung
Weiterhin ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn wenn "wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint, oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann".
Dabei meint "Schwere der Tat" die zu erwartende Strafe. Die Voraussetzung dürfte immer dann gegeben sein, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht.