I. Allgemein:
1. Bleiben Sie freundlich und regen sich nicht auf! Wenn ein Beamter unfreundlich oder persönlich wird, weisen Sie ihn höflich darauf hin, dass das nicht in Ordnung ist. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, legen Sie Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
2. Lassen Sie sich grundsätzlich nicht mit mündlichen „Bescheiden“ der Beamten, was angeblich geht oder nicht geht, abspeisen! Verlangen Sie höflich, aber bestimmt einen schriftlichen Bescheid! Sollte Ihnen das verweigert werden, kommen Sie mit einem Zeugen wieder. Dann soll der Beamte den mündlichen Bescheid in Gegenwart des Zeugen wiederholen. Machen Sie und der Zeuge sich in diesen Fällen unmittelbar danach eine schriftliche Gedächtnisnotiz!
II. Wenn Sie etwas beantragen wollen (Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld, u.ä.):
1. Informieren Sie sich genau, welche Unterlagen beigebracht werden müssen [über allgemeine Informationsbroschüren, direkte Fragen beim Amt, schriftliche Auskunft des Amtes, ...] und wann diese spätestens beim Amt ankommen müssen!
2. Notieren Sie sich die vom Amt gesetzte Frist in Ihrem Kalender [am besten mit einer Vorfrist von 14 Tagen, damit Sie Zeit für eine eventuell vorher notwendige Beratung haben].
3. Machen Sie sich vor Abgabe der Unterlagen eine komplette Kopie des von Ihnen ausgefüllten Antrages nebst aller dazu beigefügten Anlagen.
4. Geben Sie die Unterlagen (Antrag nebst Anlagen) – sofern möglich - entweder persönlich beim Amt ab oder lassen diese durch einen vertrauenswürdigen Boten abgeben. Bitte unbedingt die Abgabe der Unterlagen direkt auf Ihrer Kopie mit Datum, Unterschrift und Behördenstempel bestätigen lassen. [im Zweifel müssen Sie beweisen, dass und wann Sie die Unterlagen eingereicht haben!].
[Geben Sie bitte nie Originale von Urkunden und/oder Zeugnissen ab! Sollte die Behörde ausdrücklich darauf bestehen, lassen Sie sich den Erhalt der Original-Urkunde extra bestätigen! Ansonsten reicht es oftmals aus, wenn Sie das Original mitbringen und vor Ort von der Behörde kopieren lassen; danach können Sie das Original meistens wieder mit nach Hause nehmen].
5. Notieren Sie das Datum der Abgabe des Antrages in Ihrem Kalender.
6. Heften Sie Ihre Unterlagen geordnet ab, so dass Sie diese jederzeit bei einer Nachfrage der Behörde oder Ihres Anwaltes schnell wiederfinden.
III. Wenn Sie einen Bescheid oder Widerspruchsbescheid erhalten:
1. Überprüfen Sie zunächst, ob Sie der richtige Adressat des Bescheides sind.
2. Notieren Sie das Eingangsdatum des Bescheides handschriftlich auf dem Bescheid und heben Sie den Briefumschlag auf [wegen des Poststempels!].
3. Gehen Sie ans Ende des Bescheides und lesen Sie die „Rechtsbehelfsbelehrung“.
4. Notieren Sie die sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergebende Widerspruchs- oder Klagefrist in Ihrem Kalender [oder wenigstens handschriftlich auf Ihrem Bescheid]. Meistens handelt es sich hierbei um eine Monatsfrist [aber nicht immer!].
Berechnung behördlicher und/oder gesetzlicher Fristen:
(Normalerweise) Beginn des Laufes der Frist am Tage nach Erhalt oder Verkündung der Entscheidung [z.B. Erhalt des Briefes am 25.07., Beginn des Laufes der Frist am 26.07.], auch wenn dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag wäre.
Ende der Frist ist genau einen Monat später [nicht 4 Wochen!] um 23.59 Uhr 59 Sekunden. Am einfachsten ist folgendes: Wenn Sie den Brief am 25.07. bekommen haben, ist das Ende der Frist der 25.08. um 23.59 Uhr 59 sec.! Wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, endet die Frist nicht an diesem Tage, sondern am nächstmöglichen Werktag um 23.59 Uhr 59 sec.! [Das gilt aber nur für behördliche und nicht unbedingt für private Fristen!]
5. Rechnen Sie gegebenenfalls die Daten des Bescheides mit Ihrem Taschenrechner nach.
6. Wenn Sie mit dem Bescheid oder Widerspruchsbescheid nicht oder teilweise nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der Frist [siehe oben Pkt. 4] Widerspruch oder Teilwiderspruch zur Widerspruchsbehörde oder Klage zum Verwaltungsgericht , bzw. Sozialgericht ein.
[Beides können Sie im Regelfall auch ohne Probleme oder erhebliche Kosten einfach zurücknehmen. Dann würden die angegriffenen Bescheide allerdings rechtskräftig.]
WICHTIG: Innerhalb der Frist muss der Widerspruch oder die Klage bei der Behörde oder dem Gericht ankommen! [Es reicht also nicht das Absendedatum aus!]
Sie können die ablaufende Frist bis 23.59 Uhr 59 sec. des Tages voll ausschöpfen. Wenn Sie den Widerspruch oder die Klage selbst zu Gericht bringen und dies erst am letzten Tage nach Dienstschluss geschieht, müssen Sie den sogenannten Frist- oder Nachtbriefkasten suchen und nur dort Ihre Papiere einwerfen.
Sie können den Widerspruch oder die Klage zunächst auch einmal noch nicht begründet einlegen.
Die Behörde ist im Widerspruchsverfahren verpflichtet, den Bescheid auch dann vollständig zu überprüfen, wenn Sie Ihren Widerspruch nicht begründen. Allerdings sollten Sie den Widerspruch oder die Klage immer begründen, wenn Sie eine Begründung haben.
Bei der Klage muss aber mindestens der Bescheid, gegen den Sie klagen, in Kopie an die Klage angeheftet sein. Das Gericht wird Sie dann innerhalb einer bestimmten Frist zur Begründung Ihrer Klage auffordern. In der Zeit können Sie immer noch einen Anwalt zur Beratung aufsuchen, wenn Sie es bis dahin noch nicht getan haben sollten.
7. Falls Sie sich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen wollen, aber nicht über das nötige Einkommen verfügen, können Sie eventuell außergerichtlich Beratungshilfe und gerichtlich Prozesskostenhilfe beantragen. Kostenlose Info-Broschüren hierzu liegen bei den Gerichten aus oder können beim Justizministerium NRW bestellt werden:
www.justiz.nrw.de oder Tel.: 0180/3 100 110
Für Ihre weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viel Erfolg wünscht Ihnen Rechtsanwalt Jörg Gerlach !
RA Jörg Gerlach, geb. Beigel
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