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In § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die gesetzlichen Kündigungsfristen geregelt. Nach § 622 Absatz 1 BGB wird eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum ...
Rechtstipp von Rechtsanwältin Sonja Prothmann, 21.09.2010
Kategorie: Rechtstipps/Zivilrecht/Arbeitsrecht/Kündigung/

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07. Februar 2012

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