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§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, berücksichtigt die Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht. Deswegen verstößt diese Regelung gegen das Gemeinschaftsrecht. Darin liegt eine unzulässige ...
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem, 20.01.2010
Kategorie: Rechtsprechung/

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08. Februar 2012

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