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Rechtstipps / Strafrecht / Pflichtverteidiger /

Seit dem 01.01.2010 gibt es eine neue Regelung zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers. In § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist nun geregelt, dass es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Arne Städe, 17.01.2010
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/Pflichtverteidiger/

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08. Februar 2012

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