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Jeder Mensch bestimmt grundsätzlich selbst, ob Bilder von ihm im Internet veröffentlicht werden dürfen. Das regelt § 22 Kunsturhebergesetz. Jeder Mensch hat also ein Recht auf Anonymität. ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Lutz Schroeder, 17.12.2009
Kategorie: Rechtstipps/Zivilrecht/Internetrecht/

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07. Februar 2012

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