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Sollten Sie vorläufig festgenommen werden oder aufgrund eines Haftbefehls verhaftet werde, so machen Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keinesfalls Angaben zur Sache. Es ist ...
Rechtstipp von Rechtsanwältin Alexandra Braun, 10.11.2009
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/

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10. September 2010

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