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Nach § 406 e StPO kann für den Verletzten ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen und amtlich ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Arne Städe, 30.06.2008
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/Strafprozessrecht/
21. November 2008

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