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Rechtstipps / Strafrecht / Strafbefehl /

Der Strafbefehl dient dazu, Fälle leichter Kriminaliät in einem schriftlichen Verfahren abzuhandeln. Die Besonderheit liegt darin, dass es keine mündliche Hauptverhandlung gibt und der ...
Rechtstipp von Rechtsanwältin Alexandra Braun, 06.12.2007
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/Strafbefehl/
05. Dezember 2008

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