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Rechtstipps / Zivilrecht / Erbrecht /

1. Einführung: Das Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der der Erblasser die Weitergabe seines Vermögens im Todesfalle regeln ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Gregor Völtz, 17.09.2007
Kategorie: Rechtstipps/Zivilrecht/Erbrecht/
20. August 2008

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