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Künftig sollen Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten absetzbar sein. Bislang konnten Kinderbetreuungskosten nur geltend gemacht werden, wenn die nachgewiesenen Kosten für zusammenlebende ...
Rechtstipp von Rechtsanwältin Franziska Benthien, 17.02.2006
Kategorie: Rechtstipps/Öffentliches Recht/Steuerrecht/
20. November 2008

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