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Anmeldung der Eheschließung Die beabsichtigte Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Marc Popp, 18.03.2005
Kategorie: Rechtstipps/Öffentliches Recht/Ausländerrecht/
20. November 2008

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