Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Auftrag einer Vielzahl von Rechteinhabern Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aus, vorliegend für den Film "Der Knochenmann".
Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.
In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.
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