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Rechtstipps / Strafrecht / Verjährung /

Die Verfolgung von Straftaten unterliegt der Verjährung. Ist Verjährung eingetreten kann die Straftat nicht mehr geahndet werden - Ermittlungen müssen eingestellt werden. Bei der ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Arne Städe, 09.11.2007
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/Verjährung/

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08. Februar 2012

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