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Rechtstipps / Strafrecht / Schwarzfahrt /

1. § 265a StGB als Ausgangspunkt: Gem. § 265a StGB macht sich strafbar, wer sich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Wie ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Dr. Gregor Völtz, 09.06.2005
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/Schwarzfahrt/

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08. Februar 2012

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