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Rechtstipps / Strafrecht / Schwarzfahrt /

1. § 265a StGB als Ausgangspunkt: Gem. § 265a StGB macht sich strafbar, wer sich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Wie ...
Rechtstipp von Rechtsanwalt Gregor Völtz, 09.06.2005
Kategorie: Rechtstipps/Strafrecht/Schwarzfahrt/
07. September 2008

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