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    <title>rechtstipps.net - Rechtstipps/Zivilrecht/Inkassorecht/</title>
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    <description>Recht, Rechtsberatung, Rechtsanwälte</description>
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    <pubDate>Tue, 22 Jul 2008 12:21:58 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: rechtstipps.net - Rechtstipps/Zivilrecht/Inkassorecht/ - Recht, Rechtsberatung, Rechtsanwälte</title>
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    <title>Rechtsanwalt Gregor Völtz: Fälligkeit, Mahnung (mit Muster) und Verzug: So setzen Sie Ihre Forderungen wirksam durch – Teil 1</title>
    <link>http://www.rechtstipps.net/pub/353/faelligkeit-mahnung-verzug-forderungen.html</link>
            <category>Rechtstipps/Zivilrecht/Inkassorecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Gregor Völtz)</author>
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    Die Zahlungsmoral in Deutschland wird immer schlechter. Umso wichtiger ist es, darüber Bescheid zu wissen, wie man seine Forderungen wirksam durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Fälligkeit:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Forderung kann erst dann eingefordert werden, wenn Sie fällig ist. Gem. § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit sofort, d.h. mit dem Vertragsschluss ein, wenn nichts anderes bestimmt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wurde eine Leistungszeit bestimmt, kann der Gläubiger seine Forderung erst nach... 
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    <pubDate>Sun, 04 Nov 2007 11:31:33 +0100</pubDate>
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    <title>Rechtsanwalt Gregor Völtz: Das gerichtliche Mahnverfahren: So setzen Sie Ihre Forderungen wirksam durch – Teil 2</title>
    <link>http://www.rechtstipps.net/pub/354/gerichtliche-mahnverfahren-forderungen.html</link>
            <category>Rechtstipps/Zivilrecht/Inkassorecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Gregor Völtz)</author>
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    Kommt der Schuldner einer Mahnung nicht nach, ist regelmäßig Klage geboten. Steht Ihnen gegen Ihren Schuldner eine Geldforderung zu, können Sie diese jedoch auch über das sog. gerichtliche Mahnverfahren geltend machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei hat das gerichtliche Mahnverfahren gegenüber einer Klage mehrere Vorteile: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- anders als bei der Klage müssen Sie vorab lediglich 0,5 Gerichtsgebühren (sonst 3) einzahlen&lt;br /&gt;
- der Anspruch braucht vorerst nicht begründet zu... 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sun, 29 Oct 2006 10:41:49 +0100</pubDate>
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    <title>Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder: Informationen über Vertragspartner einholen</title>
    <link>http://www.rechtstipps.net/pub/360/informationen-vertragspartner.html</link>
            <category>Rechtstipps/Zivilrecht/Inkassorecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder)</author>
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    Besonders bei Geschäften größeren Umfangs mit neuen Geschäftspartnern empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss besonderes Augenmerk auf die Gewinnung von Informationen über den zukünftigen Vertragspartner zu legen. Hierbei geht es zunächst um die Einschätzung der Bonität des Vertragspartners. Zum Zweiten sind für Sie alle Informationen von Interesse, die spätere Maßnahmen in der gerichtlichen Auseinandersetzung oder der Zwangsvollstreckung erleichtern. Sind erst... 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 06 Jan 2006 18:17:30 +0100</pubDate>
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    <title>Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder: Allgemeine Geschäftsbedingungen mindern Risiko des Forderungsausfalls</title>
    <link>http://www.rechtstipps.net/pub/359/allgemeine-geschaeftsbedingungen-risiko-forderungsausfall.html</link>
            <category>Rechtstipps/Zivilrecht/Inkassorecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder)</author>
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    Oft stellt sich erst beim gerichtlichen Streit um offene Forderungen heraus, dass die Verträge für den Unternehmer als Gläubiger nachteilig sind. Bisweilen werden wichtige Bereiche gar nicht geregelt, zum Teil werden veraltete Verträge angewendet, deren Klauseln unwirksam sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erste Empfehlung lautet: Schließen Sie Verträge schriftlich ab. Der mündliche Vertragsabschluss ist zwar in der Regel wirksam. Wenn der Schuldner später jedoch nicht zahlen will, haben Sie... 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 06 Jan 2006 18:13:19 +0100</pubDate>
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