Es gibt einige Besonderheiten im österreichischen gegenüber dem deutschen Bußgeldrecht. So gibt es trotz aller Bemühungen für die meisten Delikte keinen einheitlichen Strafenkatalog, so dass es zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Schwankungen in der Bußgeldhöhe gibt. Zudem ist es für österreichische Behörden in bestimmten Fällen möglich, eine sog. Anonymverfügung zu erlassen. Adressat des Bußgeldbescheides ist in solchen Fällen der Halter des Fahrzeuges. Der Fahrer muss also nicht ermittelt werden.
In vielen Fällen leisten die deutschen Behörden umfassend Amtshilfe bei der Ermittlung des Fahrers, der Zustellung und der späteren Vollstreckung.
Auch in Österreich gilt eine 2-Wochen-Frist für den Einspruch gegen die sog. Strafverfügung. Das sich anschließende Verfahren ähnelt dem deutschen Verfahren. Es bestehen ähnlich gute Verteidigungsmöglichkeiten. So ist die Fehlerquote bei den Messungen erfahrungsgemäß sogar noch etwas höher als in Deutschland. Auch Verstöße hinsichtlich der Eichung und Bedienung können beobachtet werden.
Eine Überprüfung des Bußgeldes lohnt in erster Linie dann, wenn eine deutsche Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht besteht. Die meisten Versicherer tragen bei Auslandsverstößen sowohl die Kosten des deutschen Anwalts, als auch die Verfahrens- und ggf. Sachverständigenkosten. Kommt es – was in Österreich seltener als in Deutschland ist – zu einer Gerichtsverhandlung, werden auch die Kosten eines Anwalts vor Ort beglichen.
Angesichts neuerer Statistiken, welche davon ausgehen, dass lediglich 32% der Messungen völlig beanstandungsfrei sind, ist eine Überprüfung durch uns durchaus lohnenswert.
Egal, ob es sich um einen Verstoß im Inland oder im Ausland handelt, Sie können sich von uns jederzeit gerne unverbindlich beraten lassen: Tel. 030/577091222 oder www.blitzerkanzlei.de
In vielen Fällen leisten die deutschen Behörden umfassend Amtshilfe bei der Ermittlung des Fahrers, der Zustellung und der späteren Vollstreckung.
Auch in Österreich gilt eine 2-Wochen-Frist für den Einspruch gegen die sog. Strafverfügung. Das sich anschließende Verfahren ähnelt dem deutschen Verfahren. Es bestehen ähnlich gute Verteidigungsmöglichkeiten. So ist die Fehlerquote bei den Messungen erfahrungsgemäß sogar noch etwas höher als in Deutschland. Auch Verstöße hinsichtlich der Eichung und Bedienung können beobachtet werden.
Eine Überprüfung des Bußgeldes lohnt in erster Linie dann, wenn eine deutsche Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht besteht. Die meisten Versicherer tragen bei Auslandsverstößen sowohl die Kosten des deutschen Anwalts, als auch die Verfahrens- und ggf. Sachverständigenkosten. Kommt es – was in Österreich seltener als in Deutschland ist – zu einer Gerichtsverhandlung, werden auch die Kosten eines Anwalts vor Ort beglichen.
Angesichts neuerer Statistiken, welche davon ausgehen, dass lediglich 32% der Messungen völlig beanstandungsfrei sind, ist eine Überprüfung durch uns durchaus lohnenswert.
Egal, ob es sich um einen Verstoß im Inland oder im Ausland handelt, Sie können sich von uns jederzeit gerne unverbindlich beraten lassen: Tel. 030/577091222 oder www.blitzerkanzlei.de



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