Tipp Mieter: Kümmern Sie sich unbedingt darum, dass das Jobcenter pünktlich die Miete zahlt. Wenn Ihr Vermieter Sie abmahnt, legen Sie diese Abmahnung dem Jobcenter vor. Fordern Sie das Jobcenter schriftlich auf, pünktlich zu zahlen und weisen Sie auf die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters hin.
Tipp Vermieter: Vorsicht bei derartigen Kündigungen. Sie laufen Gefahr, im Räumungsrechtsstreit zu unterliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Miete vom Jobcenter direkt an Sie oder zunächst an den Mieter überwiesen wird. Anders sieht es dann aus, wenn der Mieter die pünktlich an ihn geleisteten Zahlungen des Jobcenters nicht zeitnah an Sie weiterleitet. In diesem Fall trifft ihn selbstverständlich ein Verschulden, so dass eine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen (nach Abmahnung) wirksam wäre.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin-Mitte
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Tipp Vermieter: Vorsicht bei derartigen Kündigungen. Sie laufen Gefahr, im Räumungsrechtsstreit zu unterliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Miete vom Jobcenter direkt an Sie oder zunächst an den Mieter überwiesen wird. Anders sieht es dann aus, wenn der Mieter die pünktlich an ihn geleisteten Zahlungen des Jobcenters nicht zeitnah an Sie weiterleitet. In diesem Fall trifft ihn selbstverständlich ein Verschulden, so dass eine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen (nach Abmahnung) wirksam wäre.
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