Rechtstipps
Ausländerrecht

Die neue Visafreiheit für Serbien, Montenegro und Mazedonien / Einreisesperren gelten weiter

Von Rechtsanwalt Arne Städe

Hamburg, 30.03.2010: Seit dem 19.12.2009 benötigen Staatsangehörige aus den Ländern Serbien, Mazedonien und Montenegro für Kurzaufenthalte kein Visum mehr für die Einreise nach Deutschland sowie den Schengenraum. Die Visumbefreiung gilt jeweils nur für Inhaber biometrischer Reisepässe. Sie gilt jedoch nicht für Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden.

Zu beachten ist, dass Einreisesperren nach § 11 AufenthG weiter fortbestehen. Im Falle einer vorangegangenen Abschiebung oder Ausweisung darf der Betroffene auch weiterhin nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Die Einreisesperre muss zuvor von der zuständigen deutschen Ausländerbehörde befristet werden. Möglicherweise ist im Zusammenhang mit der Abschiebung oder Ausweisung auch eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) erfolgt. Ist dies der Fall ist auch die Einreise in die anderen europäischen Schengenstaaten nicht möglich.

Wer länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchte muss nach wie vor bei der Botschaft seines Heimatlandes ein Einreisevisum beantragen.

Anzeigen

Artikel mit ähnlichen Themen:


Trackbacks

Keine Trackbacks