Rechtstipps
Verkehrsunfall

Verkehrsunfall im Ausland

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick Junge-Ilges

Erfurt, 04.10.2008: Verkehrsunfall im Ausland Frage: "Ich habe meinen Urlaub in Spanien verbracht und hatte dort leider einen ärgerlichen Verkehrsunfall. Wie bekomme ich meinen Schaden ersetzt? Was wäre, wenn ich einen Unfall mit einem Spanier hier in Deutschland hätte?" Antwort:

Ein Unfall im Ausland kann enorme praktische und rechtliche Probleme aufwerfen. Eine Erleichterung hat die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie erbracht. Danach kann man sich nunmehr bei einem Unfall in einem EU-Land hier in Deutschland an den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten wenden. Dieser hat innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten. an.

Kommt es zu keinem befriedigenden Ergebnis, bleibt es jedoch dabei, dass der Anspruch bei dem im Ausland zuständigen Gericht und in der Regel nach ausländischem Recht geltend gemacht werden muss. Ich arbeite dann mit deutsch sprechenden ausländischen Kollegen zusammen.

Bei einem Unfall im Inland mit ausländischen Beteiligten erfolgt die Schadensregulierung auf der Grundlage des Grüne-Karten-Systems. Diesem gehören heute fast alle europäischen Staaten und mehrere nichteuropäischen Staaten an. Hier sind die Ansprüche an das deutsche Büro Grüne Karte zu richten und können diesem gegenüber auch eingeklagt werden.“

Anzeigen

Artikel mit ähnlichen Themen:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben


Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

 
 
Hinweis: Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!