Rechtstipps
Verkehrsunfall

Haushaltshilfe nach Verkehrsunfall?

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick Junge-Ilges

Erfurt, 04.10.2008: Unfallrecht Frage: "Meine Frau hatte einen schweren Verkehrsunfall, weil ihr die Vorfahrt genommen wurde. Sie liegt für vier Wochen im Krankenhaus und danach wird es noch einige Zeit dauern, bis sie wieder gesund ist. Sie kann deshalb vorerst nicht den Haushalt für unsere fünfköpfige Familie führen.

Können wir auf Kosten des Schädigers eine Ersatzkraft einstellen? Was darf die Ersatzkraft kosten? Was ist, wenn wir uns in den nächsten Wochen behelfen würden?"

Antwort:
"Hausarbeit ist ein Wirtschaftsfaktor, ebenso wie eine Tätigkeit außer Haus. Kann der haushaltsführende Ehegatte den Haushalt nicht mehr führen, weil er verletzt wurde, ist er berechtigt, auf Kosten des Schädigers eine Ersatzkraft einzustellen.
Für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten ist entscheidend, wie viel Stunden der Ehegatte zuvor tatsächlich für die Haushaltstätigkeit aufgewandt hat, ob die Haushaltstätigkeit ganz oder teilweise wegfällt und welche Anforderungen die Ersatzkraft erfüllen muss (z. B. Säuglingsbetreuung). Neben der üblichen Hausarbeit, wie Wäsche waschen und Kochen, gehören auch Gartenarbeit und Reparaturen dazu. Die Berechnung ist im Einzelfall schwierig. In der Praxis gibt es Tabellen, denen Durchschnittswerte (z. B. 5,6 Stunden/Tag im Zwei-Personen-Haushalt) entnommen werden können.
Der Stundensatz der Ersatzkraft hängt von der Ortsüblichkeit und der erforderlichen Qualifikation der Ersatzkraft ab und liegt in Thüringen in der Regel zwischen 8,00 € und 15,00 €.

Sie können also auf Kosten des Schädigers eine Ersatzkraft zu den vorgenannten Konditionen einstellen. Aber auch wenn Sie sich behelfen und keine Ersatzkraft einstellen, können Sie die Kosten in voller Höhe geltend machen und das Geld für sich behalten.“

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