Rechtstipps
Unfälle

Sportunfall

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick Junge-Ilges

Erfurt, 02.10.2008: Sportunfall Frage: Ich kehre gerade aus meinem Skiurlaub zurück. Dort hatte ich einen schlimmen Unfall, weil ein Skianfänger beim Fahren die Kontrolle verloren hat und mich umfuhr. Ich musste mit dem Rettungshubschrauber abtransportiert werden, erlitt einen Oberschenkelhalsbruch und bin seitdem arbeitsunfähig geschrieben. Kann ich Schadenersatz verlangen? Antwort:

Da das Skifahren nicht unerhebliche Risiken birgt, gibt es die Verhaltensregeln für Skifahrer, Langläufer und Snowboarder (FIS-Regeln). Danach muss jeder Skifahrer kontrolliert fahren, das heißt angepasst seinem Können, dem Gelände, der Schneebeschaffenheit, den Witterungsverhältnissen und dem Vorhandensein anderer Personen. Wer hiergegen verstößt, typischerweise zu schnell fährt oder sich überfordert, hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Sie können deshalb den Unfallverursacher in Anspruch nehmen. Ihr Schmerzensgeldanspruch dürfte bei ca. 7.500,00 EUR liegen. Hinzu kommen Ihre sonstigen Schäden.

Anzeigen

Artikel mit ähnlichen Themen:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben


Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

 
 
Hinweis: Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!