Da das Skifahren nicht unerhebliche Risiken birgt, gibt es die Verhaltensregeln für Skifahrer, Langläufer und Snowboarder (FIS-Regeln). Danach muss jeder Skifahrer kontrolliert fahren, das heißt angepasst seinem Können, dem Gelände, der Schneebeschaffenheit, den Witterungsverhältnissen und dem Vorhandensein anderer Personen. Wer hiergegen verstößt, typischerweise zu schnell fährt oder sich überfordert, hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Sie können deshalb den Unfallverursacher in Anspruch nehmen. Ihr Schmerzensgeldanspruch dürfte bei ca. 7.500,00 EUR liegen. Hinzu kommen Ihre sonstigen Schäden.
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Von Rechtsanwalt Dr. Patrick Junge-Ilges
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