Rechtstipps
Unfälle

Schnee- und Glatteisunfälle

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick Junge-Ilges

Erfurt, 02.10.2008: Schnee- und Glatteisunfälle

Frage:
Als ich mit meinem Fahrrad zur Arbeit fuhr, prallte ich gegen eine vorher nicht zu sehende Unebenheit. Es handelte sich um einen etwa 8 cm über der Fahrbahn stehenden Gullydeckel, der durch Schnee und Eis bedeckt war. Ich kam zu Sturz und zog mir schmerzhafte Verletzungen zu. Was kann ich tun?

Antwort:

Schadenersatzansprüche nach einem Schnee- oder Glatteisunfall beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Für innerörtliche Straßen, Fuß- und Radwege sind die Gemeinden verkehrssicherungspflichtig. Sie haben zu räumen und zu streuen. Für den Bürgersteig übertragen die Gemeinden die Streupflicht meist auf die anliegenden Grundstückseigentümer; der Eigentümer überträgt die Pflicht häufig auf seinen Mieter.Zunächst ist also zu klären, wer fürs Streuen und Räumen verantwortlich war.Weiter ist zu klären, ob die Pflicht verletzt wurde. Dafür kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an: Um wie viel Uhr kam es zum Sturz? Handelt es sich um eine belebte oder abgelegene Stelle? Wie lange lag bereits der Schnee usw.?
Das Wichtigste bei einem solchen Unfall ist, durch Fotos und Zeugen die konkrete Unfallörtlichkeit nachweisen zu können.
In Ihrem Fall spricht alles dafür, dass die Gemeinde es versäumt hat, Ihren Arbeitsweg zu räumen und zu streuen, weshalb diese Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu leisten hat.

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