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Zivilverfahren

Mahnbescheid - Erhöhung der Mindestgebühr seit 01. Juli 2006

Von Rechtsanwalt Klaus Wille

Köln, 27.07.2006: Alles wird teurer. Auch die Gerichte erhöhen Ihre Gebühren. Seit dem 01. Juli 2006 hat sich auch die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren von 18,00 € auf 23,- €. erhöht. Von dieser Erhöhung der Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- € beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt

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