Rechtstipps

Betrug

Von Rechtsanwalt Thomas Willers

München, 21.06.2006: Durch die neue Möglichkeit des Konten-Abgleichs schickt die BAFÖG-Behörde täglich Schreiben an BAFÖG-Empfänger, die nicht alle ihre Konten beim Antrag auf Empfang von BAFÖG-Leistungen angegeben haben und bittet um Aufklärung. Klingt dieses Schreiben noch nicht ganz unangenehm, muss man wissen, dass die Angelegenheit bereits längst bei der Staatsanwaltschaft liegt wegen des Verdachts des erfüllten Betrugs.

Aus dem Inhalt:
Be­reits beim Schrei­ben der BAFÖG-Be­hör­de soll­te der Be­trof­fe­ne ei­nen Rechts­an­walt auf­su­chen … Die An­ga­ben ge­gen­über der BAFÖG-Be­hör­de soll­ten gleich de­nen ge­gen­über der Staats­an­walt­schaft sein … Ge­prüft wer­den muss, wel­che Da­ten nicht ge­gen­über der BAFÖG-Be­hör­de an­ge­ge­ben wur­den und vor­al­lem wie re­le­vant die­se Da­ten für die BAFÖG-För­de­rung sind.
Bereits beim Schreiben der BAFÖG-Behörde sollte der Betroffene einen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Angaben gegenüber der BAFÖG-Behörde sollten gleich denen gegenüber der Staatsanwaltschaft sein. Geprüft werden muss, welche Daten nicht gegenüber der BAFÖG-Behörde angegeben wurden und vorallem wie relevant diese Daten für die BAFÖG-Förderung sind. Gar nicht so unoft haben die Eltern Konten im Namen der Kinder angelegt, aber selbst verwaltet.

Ansonsten ist so schnell wie möglich Aufklärung zu leisten und Schadenswiedergutmachung zu betreiben.

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Kommentare

#1 22.08.2011 16:27 von Hans (Homepage) (Antwort)
Weitere Tipps zum BAföG unter http://www.studium-auskunft.de/Tipps/BAfoeG-fuer-Studenten-BAfoeG-fuer-das-Studium.html
 

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