Bereits am 02.03.2004 (1 AZR 271/03) hat das BAG entschieden, dass Verfallklauseln nur wirksam sind, wenn sie nicht nur den Arbeitnehmer treffen, sondern auch dazu führen können, dass Ansprüche des Arbeitgebers verfallen.
In einem Urteil vom 25.05.2005 (5 AZR 572/04) äußert sich das BAG zu Verfallfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen. Das BAG hat zwar für zulässig gehalten, dass Verfallklauseln zweistufig ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass in einer ersten Stufe alle Ansprüche verfallen, die gegenüber der anderen Partei nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. In einer zweiten Stufe verfallen Ansprüche, die nach einer Ablehnung durch die Gegenseite nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingeklagt werden. Die Frist für die zweite Stufe muss nach Rechtsprechung des BAG mindestens 3 Monate betragen.
Das BAG hat sich nicht dazu geäußert wie lange die Verfallfrist für die erste Stufe der Verfallklausel sein darf. Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist jedoch auch hier davon auszugehen, dass eine Dauer unter drei Monaten zur Unwirksamkeit der Verfallklausel führt (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2004, 5 Sa 1424/04).
In einem Urteil vom 25.05.2005 (5 AZR 572/04) äußert sich das BAG zu Verfallfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen. Das BAG hat zwar für zulässig gehalten, dass Verfallklauseln zweistufig ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass in einer ersten Stufe alle Ansprüche verfallen, die gegenüber der anderen Partei nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. In einer zweiten Stufe verfallen Ansprüche, die nach einer Ablehnung durch die Gegenseite nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingeklagt werden. Die Frist für die zweite Stufe muss nach Rechtsprechung des BAG mindestens 3 Monate betragen.
Das BAG hat sich nicht dazu geäußert wie lange die Verfallfrist für die erste Stufe der Verfallklausel sein darf. Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist jedoch auch hier davon auszugehen, dass eine Dauer unter drei Monaten zur Unwirksamkeit der Verfallklausel führt (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2004, 5 Sa 1424/04).



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