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Urheberrecht

Abmahnung Die drei ??? Die Rache der Samurai (Folge 145) – Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Von Rechtsanwalt Matthias Lederer

Freising, 06.02.2012: Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.

Betroffenes Werk: Die drei ??? Die Rache der Samurai (Folge 145)Rechtsanwälte

Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.

Die erhobenen Ansprüche sollten in keinem Fall ungeprüft erfüllt werden. In den meisten Fällen können die Zahlungsansprüche mindestens reduziert, oft sogar vollständig abgewehrt werden. Auch der Unterlassungsanspruch sollte nicht ohne anwaltliche Beratung erfüllt werden. Nutzen Sie eine anwaltliche Beratung, um nicht unnötig (finanzielle) Risiken einzugehen.

In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 800 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.

Internet: http://internetrecht-freising.de/

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Email: lederer@rae-altersberger.de

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