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Steuerrecht

Neue Einkommenssteuersätze in China

Von Rechtsanwalt Dr. Daniel Albrecht

Tokyo, 28.07.2011: Mit der Decision on Amending the Law on Individual Income Tax werden zum 01.09.2011 die bisher geltenden Regelungen zur Bemessung der Einkommenssteuer verschoben. Ziel ist es, untere Einkommensgruppen zu entlasten. Hingegen wird der Spitzensteuersatz von 45 % nunmehr schneller erreicht.

Um für eine allgemeine Entlastung zu sorgen, wird der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 auf 3.500,- RMB heraufgesetzt. Der Zuschlag i.H.v. 2.800 RMB beim Steuerfreibetrag für ausländische Mitarbeiter bleibt erhalten, so das dieser nunmehr bei 6.300 RMB liegt.

Einkommenssteuersätze ab dem 01.09.2011: www.da-legal.com


Dr. Daniel Albrecht, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Düsseldorf

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