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Wettbewerbsrecht

Vorsicht vor versteckten Kosten bei Gewerberegistern – aktuell Gelbes Branchenbuch/gelbesbranchenbuch.com durch GBB Ltd.

Von Rechtsanwalt Alexander Grundmann

Leipzig, 13.04.2011: Ständig werden Schreiben an Unternehmer und Selbstständige in Deutschland geschickt, die einen Eintrag in einem gewerblichen Register anbieten. Über damit anfallende Verpflichtungen und Kosten wird darin häufig nur unzulänglich informiert.

Die GBB Ltd. versendet derzeit emails zur Erfassung gewerblicher Einträge für das Internetportal Gelbes Branchenbuch auf gelbesbranchenbuch.com mit auf den ersten Blick nicht erfassbaren Kosten
Deshalb werden die anstehenden Kosten häufig übersehen, die Angebote werden beantwortet und damit ein verbindlicher Vertrag mit monatlichen Kosten begründet.
Wir berichteten an dieser Stelle über die Werbung für einen Eintrag in einem Branchenbuch auf einer Internetseite gelbes-branchenbuch.info und Gewerbeauskunfts-Zentrale.
Uns liegt jetzt eine email der GBB Ltd., allerdings nur unterzeichnet von „Ihr Gelbes Branchenbuch Team“ vor, in dem Daten für eine Gewerbeauskunfts-Zentrale erhoben werden:
Dort werden unvollständige Daten wiedergegeben, darunter heißt es,
„Wichtig: Bitte ergänzen Sie unbedingt Telefon, Faxnummer und Inernetadresse, um bestmögliche Erreichbarkeit zu garantieren.“
In kleiner Schriftgröße folgt ein größerer Block. Bei näherem Lesen ergibt sich, dass ein Vertrag zustande kommt, der 65 € monatlich kostet. An anderer Stelle wird festgehalten, dass ein Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten zustande kommt.
Die Kostenpflicht und die Vertragslaufzeit kann man überlesen, wenn man die korrigierten Daten unterschreibt. Bevor man dieses Angebot unterschreibt, sollte man ernsthaft prüfen, ob man bereit ist, für die zweijährige Vertragslaufzeit einen Betrag von 780 € pro Jahr zu investieren.
Wer die Kontaktdaten und auch das Angebot unterschrieben zurückschickt, erhält sicher bald eine Rechnung.
Fraglich ist, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist. Möglicherweise ist der Vertrag auch sittenwidrig oder anfechtbar.
Auf eine Rechnung für ein ungewolltes Vertragsverhältnis sollte keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Prüfung und Beratung gezahlt werden. Auch sollte die Rechnung nicht einfach ignoriert werden. sondern es sollte vorsorglich alles getan werden, um einen eventuell geschlossenen ungewünschten Vertrag so schnell wie möglich zu beenden.

Ihr Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz:
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M., Leipzig
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte

http://www.hgra.de

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