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Archiv für BAG (Februar 2009)

BAG
§ 1a KSchG ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt (BAG, Urteil v. 13.12.2007, 2 AZR 663/06) .
Von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer

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