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Archiv für BAG (Februar 2009)
BAG
§ 1a KSchG ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen
ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen
Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt (BAG, Urteil v. 13.12.2007, 2
AZR 663/06) .
Von Rechtsanwalt Thomas J. Lauer
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