Rechtstipps

Archiv für Strafrecht (Juni 2008)

Strafprozessrecht
Nach § 406 e StPO kann für den Verletzten ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen und amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen. Der Rechtsanwalt muss dann grundsätzlich ein „berechtigtes Interesse“ darlegen. Dieses berechtigte Interesse...
Von Rechtsanwalt Arne Städe

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