Rechtstipps

Archiv für Unfallflucht (September 2007)

Unfallflucht
Fahrerflucht / Unfallflucht, § 142 StGB Den § 142 StGB - oft als Fahrerflucht bezeichnet - verwirklicht, wer bei einem Unfall im Straßenverkehr einen Schaden an fremden Sachen verursacht und sich als Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben...
Von Rechtsanwalt Henrik Momberger

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