Rechtstipps

Archiv für Strafrecht (Februar 2007)

Ordnungswidrigkeitenrecht
Auch die Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr ist verboten Seit dem 01.02.2001 ist die Benutzung von Handys im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. § 23 Abs.1a StVO untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder...
Von Rechtsanwalt Guido Gatzke

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